Heizung, Hausmeister, Wasser: Was zur Miete dazu kommt

Mieterbund erstellt Betriebskostenspiegel

Viele Mieterinnen und Mieter fürchten die jährliche Abrechnung der Betriebskosten: Wenn Vermieter auflisten, was sie zusätzich zur Miete für Heizung, Warmwasser, Hausmeister oder die Grundsteuer haben wollen, wird es oft teuer. Insgesamt 17 mögliche Betriebskostenarten kennt das Gesetz. Sie werden aber nur fällig, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden. Bei der Überprüfung Ihrer Abrechnung hilft der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. Wenn die Daten ihrer Wohnung von den landesweiten Werten abweichen, sollten sie genauer hinschauen.

Der aktuelle Betriebskostenspiegel bezieht sich auf das Abrechnungsjahr 2018. Die Abrechnungen gingen den Mieterhaushalten 2019 und 2020 bei den Mietern ein und wurden anschließend ausgewertet. Ein Betriebskostenspiegel für das Jahr 2019 erscheint in Kürze.