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Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

Eine Mitgliedschaft im Mieterverein bringt viele Vorteile

Jede/r Mieter:in kann Mitglied werden: schnell und unbürokratisch. Sobald Sie Mitglied sind, stehen Ihnen die sachkundigen und erfahrenen Jurist:innen mit Rat und Tat zur Seite. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 2 Jahre – nach oben keine Grenzen: Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 74 €. Abweichende Beitragssätze und Konditionen gelten für Student:innen, Bezieher:innen von Transferleistungen und Gewerberaummieter:innen (siehe unten).

Formulare und Dokumente zum Mitgliedsantrag

Downloadbereich

Mieterverein Heidelberg Vollmacht 

Satzung

 

Als Mitglied des Mietervereins Heidelberg und Umgebung e.V. können Sie sämtliche mietrechtlichen Fragen klären. Egal, welches mietrechtliche Anliegen Sie haben, egal, wie viele Fragen entstehen, unsere Rechtsabteilung gibt Ihnen Auskunft und übernimmt auch Ihre Vertretung gegenüber der Vermieterseite, falls dies erforderlich wird. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht. Wir wissen, wie Heidelbergs Vermieter:innen und die Gerichte ticken! Durch unsere Beratung erhalten Sie nicht nur eine Auskunft zur bestehenden Rechtslage, sondern eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Handlungsempfehlung.

Sie haben Zugriff auf unseren Mitgliederbereich.

Sie erhalten unser digitales MieterJournal mit aktuellen Informationen und Geschichten rund ums Thema Mieten und Wohnen.

In unserer Geschäftsstelle können Sie unsere Infothek mit den jeweils aktuellen Info-Blättern kostenlos nutzen, mietrechtliche Ratgeber zu besonders günstigen Konditionen erwerben.

Sie sind Teil einer starken Solidargemeinschaft! Der Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. setzt sich regional- und bundesweit ein für die Interessen aller Mieterinnen und Mieter. Als Mieter:in profitieren Sie von unserer Arbeit ganz konkret, zum Beispiel durch den in Heidelberg eingeführten qualifizierten geltenden Mietspiegel.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein endet durch Tod, Ausschluss oder Kündigung des Mitglieds. Die Satzung schreibt eine Mindestmitgliedschaft von zwei Kalenderjahren vor. Im Falle der Kündigung endet die Mitgliedschaft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Der Mitgliedsbeitrag kostet 74,00 Euro je Haushalt im Jahr (monatlich also 6,16 Euro). Ob Single, Familie oder Wohngemeinschaft: Wenn Sie in derselben Wohnung leben und denselben Mietvertrag geschlossen haben, zahlen Sie nur einmal den Beitrag für alle unsere Leistungen. Geringverdienende, Empfänger:innen von Sozialleistungen, Schüler:innen, Studierende erhalten auf Antrag eine Beitragsermäßigung und zahlen nur 37,00 Euro.

Außerdem wird beim Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 Euro erhoben. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird es günstiger. Dann verringert sich die Aufnahmegebühr auf 15 Euro.

Verbraucher:innen sind es gewohnt, dass sie die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Internet innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. Allerdings gilt dies nicht beim Beitritt zu einem Verein. Die Mitgliedschaft im Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V. eröffnet zwar unter Anderem den Anspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen des Vereins, die mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert werden und die zum Beispiel bei der Beratungsleistung auch einen kommerziellen Marktwert besitzen. Der Eintritt in den Verein als solcher ist aber nicht als Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu werten, sondern lediglich der Ausdruck des Wunsches, der Gemeinschaft der Mitglieder dieses Vereins anzugehören.

Zum Ende der Mindestmitgliedschaft und danach zum Ende eines jeden Jahres kann die Mitgliedschaft bis zum 30. September (Zugang der Kündigung beim Mieterverein) des betreffenden Jahres gekündigt werden. Kündigungen, die uns nach dem 30. September erreichen, wirken auf den 31.12. des Folgejahres.

Die Kündigung hat gemäß unserer Satzung schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Wir akzeptieren auch Kündigungen per E-Mail, Fax oder einfachem Brief. Wichtig ist aber, dass uns die Kündigung auch zugeht. Das klappt bei Briefen, E-Mails oder Faxen nicht in 100 Prozent der Fälle, wie uns Mitglieder berichten. Seien Sie aber versichert, dass wir jede Kündigung beachten, die uns zur Kenntnis gelangt. Sie erhalten von uns grundsätzlich eine Kündigungsbestätigung.

Für die Beitragszahlung nutzen Sie bitte das risikofreie Lastschrift-Einzugsverfahren. Eine Lastschriftermächtigung können Sie uns bequem und sicher im Mitgliederbereich unserer Internetseite erteilen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne ein Formular per Post zu, nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Nach der Satzung endet die Mitgliedschaft sofort mit dem Tod des (Haupt-)Mitglieds. Der für das Jahr gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Die Mitgliedschaft kann aber auf Wunsch mit den Haushaltsangehörigen fortgesetzt werden, soweit sie als Partnermitglieder eingetragen waren. Nicht immer bekommen wir zeitnah Kenntnis vom Tod eines Mitglieds. Sobald wir informiert werden finden wir mit den Hinterbliebenen eine Lösung.

Der erste Jahresbeitrag sowie die Aufnahmegebühr werden mit Ihrem Beitritt zum Mieterverein fällig. Nach 12 Monaten wird der für das dann laufende Jahr bis Jahresende noch zu zahlende anteilige Beitrag fällig. Ab dem nächsten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren.

Mietervereine dürfen die Mietrechtsberatung nur ihren Mitgliedern anbieten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie sofort nach Ihrem Eintritt in den Mieterverein Heidelberg zu allen Rechtsfragen rund um Ihre Mietwohnung, die Sie selbst bewohnen. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle.

Ja, wir beraten auch Gewerbe-Mieter. Der Jahresbeitrag beträgt 148 Euro.

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende oder wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alters erhalten, (umgangssprachlich Hartz IV oder Sozialhilfe) erheben wir ermäßigt nur die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags. Dazu benötigen wir einen aktuellen Bescheid nach SGBII oder SGBXII. Auch wenn Sie Leistungen nach dem BAFöG erhalten, verlangen wir nur den halben regulären Beitrag. Bitte legen Sie uns jedes Jahr einen gültigen Leistungsbescheid vor. 

Hinweis: Wir akzeptieren den Nachweis NUR für das laufende Jahr!

Nein, Ihre Mitgliedschaft endet erst, wenn Sie fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum 30. September in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Beachten Sie die Regelungen unserer Satzung.

Auch beim Wegzug gilt die Kündigungsfrist in unserer Satzung. Wenn Sie es wünschen, melden wir Sie bei dem Mieterverein an, der Sie an Ihrem neuen Wohnort vertritt. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden angerechnet.

Gemäß der Satzung können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn Beitragsrückstände in Höhe von mehr als einem halben Jahresbeitrag bestehen und wenn deren Verhalten mit den Grundsätzen und Zielen des Mietervereins nicht vereinbar ist.

Bei Erwerb der Mitgliedschaft wird ein Aufnahmebeitrag von 25 Euro erhoben. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird es günstiger. Dann verringert sich die Aufnahmegebühr auf 15 Euro.

Wenn Sie die Zahlung des Jahresbeitrages nicht rechtzeitig erledigen, erhalten Sie von uns eine Zahlungserinnerung per Post oder Mail. Sollte danach immer noch keine Zahlung eingehen, erhalten Sie von uns eine 1. und eine 2. Mahnung. Die beiden Mahnungen werden mit Mahngebühren in Höhe von jeweils 2,50 Euro bei der ersten Mahnung, bzw. 5,00 Euro bei der zweiten Mahnung belegt. Wenn es dann immer noch Beitragsrückstände gibt, wird das säumige Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen und wir übergeben die Angelegenheit dem Inkasso Leffizienz. Auf diese Art und Weise können wir unsere Verwaltung entlasten und uns weitestgehend unsere Hauptaufgabe, der mietrechtlichen Beratung und Betreuung unserer Mitglieder widmen.

Gemäß unserer Satzung wird der Mitgliedbeitrag jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Die Stellung einer Rechnung wurde bis 2024 für alle Mitglieder, welche nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen erstellt, ist jedoch nicht notwendig und erfolgt ab 2025 durch uns nicht mehr. Daher achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Mitgliedbeitrag jeweils rechtzeitig zur Anweisung bringen, wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Einer Mitgliedschaft können mehrere Personen zugeordnet werden. Am besten ist, alle Personen, die im Mietvertrag auf der Mieterseite stehen, sind auch im Mieterverein als Mitglieder zu dieser Mitgliedschaft registriert. Dabei übernimmt eine Person die Rolle des Hauptmitglieds und die anderen Personen sind Partnermitglieder. Scheidet das Hauptmitglied aus dem Mietverhältnis aus, kann eines der Partnermitglieder als Hauptmitglied nachrücken.

Mit der Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags erwerben Sie unter anderem das Recht, Ihre mietrechtliche Fragen durch unsere Rechtsabteilung klären zu lassen. Solche mit einer Gegenleistung verbundenen Zuwendungen sind nicht steuerlich absetzbar. Wenn Sie über Ihren Mitgliedsbeitrag hinaus eine Spende an den Mieterverein richten, erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung für die steuerliche Geltendmachung.

Wenn Sie umziehen, Ihre Rufnummer wechseln oder die E-Mail-Adresse sich ändert, können wir Sie nicht mehr zuverlässig erreichen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns Ihre Änderung Ihrer Adress- und Kontaktdaten unverzüglich mitteilen. Nutzen Sie dafür den Mitgliederbereich auf unserer Internetseite. Wenn wir keine aktuelle Anschrift von Ihnen haben und Sie vergessen, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, erreichen Sie unsere Erinnerungs- und Mahnschreiben nicht. Dann kommt es vor, dass unsere Mitglieder erst vom Inkasso Leffizienz einen Brief bekommen. Da ist Ärger vorprogrammiert, der sich leicht vermeiden lässt, wenn Sie Ihre Daten bei uns aktuell halten.

Ehemalige Mitglieder sind uns jederzeit willkommen! Wenn Sie dem Mieterverein vor Ablauf von zwei Jahren nach Ende der vorangegangenen Mitgliedschaft erneut beitreten, entfällt sogar die Aufnahmegebühr. Falls Sie wegen Zahlungsverzugs oder aus anderen Gründen aus dem Mieterverein ausgeschlossen worden sind, behalten wir uns aber vor, Ihren erneuten Beitritt zu prüfen und Bedingungen daran zu knüpfen, zum Beispiel den Ausgleich Ihrer offenen Beiträge.

Um die Bearbeitung Ihrer Anfragen zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren, bitten wir Sie, folgende Richtlinien bei der Einreichung Ihrer Dokumente zu beachten:

  • Formatierung: Bitte fassen Sie alle zugehörigen Dokumente in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Nutzen Sie gängige PDF-Tools, um Bilder und Dokumente zu konvertieren und zu bündeln.
  • Thematische Trennung: Wenn Ihre Anfrage mehrere Themen umfasst, erstellen Sie bitte für jedes Thema eine separate PDF-Datei. Dies erleichtert die schnelle Zuordnung und Bearbeitung Ihrer Dokumente.
  • Anleitung zur Dokumentenbearbeitung:Hier finden Sie eine einfache Anleitung, wie Sie Dokumente für die Einreichung vorbereiten können. 

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und das Verständnis, dass wir als Verein darauf angewiesen sind, unsere Ressourcen effektiv einzusetzen, um allen Mitgliedern gerecht zu werden. Ihre Unterstützung bei der Einhaltung dieser Richtlinien ist essenziell für unseren gemeinsamen Erfolg.