Wohnen ist ein Grundrecht. Der Mieterverein Heidelberg steht für eine soziale, gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik. Unser Ziel ist es, die Interessen der Mieter zu schützen, ihre Rechte zu stärken und eine lebenswerte Stadt zu gestalten. Dabei handeln wir unabhängig, pluralistisch und diskriminierungsfrei.
Unsere Leitgedanken:
Wir stehen für faire Mietverhältnisse – für alle, unabhängig von Herkunft, Alter oder Lebenssituation.
Unsere Mitglieder und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten.
Wir setzen uns für klimaschonendes Bauen und bezahlbaren Wohnraum ein.
Unsere Mitglieder sind das Herzstück unseres Vereins. Wir hören zu, beraten und begleiten sie mit Wertschätzung und Respekt.
Unser Team besteht aus erfahrenen Mietrechtsexperten, die Sie in jeder Phase Ihres Mietverhältnisses kompetent unterstützen.
Wir handeln offen und klar – für Vertrauen und nachhaltige Lösungen.
Wir gestalten die Wohnungspolitik aktiv mit gehen neue Wege, und arbeiten an neuen Konzepten, um den Wohnraum in Heidelberg fairer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten und um Veränderungen zu bewirken.
Der Mieterverein Heidelberg setzt sich für eine Stadt ein, in der Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Unsere Vision ist ein gerechter Wohnungsmarkt mit einer sozialen Wohnungsbaupolitik und einer nachhaltigen Bodenpolitik.
Wir brauchen mutige Schritte, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu fördern.
Kleinere und effizientere Wohnungen für mehr Menschen schaffen – ohne Komfortverlust.
Mit einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft der GGH können Mieten dauerhaft bezahlbar bleiben.
Keine Verkäufe städtischer Grundstücke – stattdessen langfristige Erbbaurechte.
Energetische Sanierungen dürfen nicht auf Kosten der Mieter gehen.
Nicht jede Mieterhöhung ist wirksam. Hier finden Sie kompakte Erklärungen, Beispiele und praktische Downloads – verständlich aufbereitet und mit klaren Handlungstipps. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.
seit
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Der Verein führt den Namen "Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.".
Er hat seinen Sitz in Heidelberg.
Der Verein ist in das Vereinsregister am Amtsgericht Mannheim unter der
Nummer VR 330460 eingetragen.
Der Verein ist Mitglied im Deutschen Mieterbund (DMB),
Landesverband Baden-Württemberg.
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss von Mietern, Untermietern und Pächtern zur Förderung ihrer Interessen und zur Verbesserung der Miet- und Wohnverhältnisse. Dies geschieht insbesondere
durch:
Mitglied kann jeder sein, der die Satzung anerkennt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Beitritt erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung.
Neumitglieder erhalten bei der Aufnahme eine Mitgliedskarte und die notwendigen Informationen über den
Verein.
Mitglied werden können natürliche Personen sowie juristische Personen, Körperschaften und sonstige
Personenvereinigungen, die die Satzung durch ihren Beitritt anerkennen.
Stimmrechtslose Sondermitgliedschaften für bestimmte Ziel¬gruppen (Studenten, Sozialfälle und andere)
sind möglich.
Ehegatten oder andere mit dem Mitglied auf Dauer angelegte gemeinsam im Hausstand lebende Personen können auf Antrag beitragsfreies Mitglied werden.
Das Stimmrecht kann pro Mitgliedschaft nur einmal ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.
Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist an die Dauer des gemeinsamen Hausstandes gebunden, der auf Anfrage dem Mieterverein nachzuweisen ist. Wohngemeinschaften mit mehreren Mitgliedern in einem Mietverhältnis können durch beitragsfreie Mitgliedschaften der weiteren Mitglieder insgesamt vertreten werden.
Die Beratung und Vertretung der beitragsfreien Mitglieder sind auf die Probleme mit der gemeinsamen
Wohnung beschränkt. Die beitragsfreie Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft des
beitragszahlenden Mitglieds.
Die Mitgliedschaft erlischt durch
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn
Organe des Vereins sind:
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen einer
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen sind nur zulässig,
wenn ihr Gegenstand bei der Einladung mitgeteilt worden ist.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen dem
Verein und den Mitgliedern der Sitz des Vereins.
Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung
am 7. Juni 1989 beschlossen und in das Vereinsregister eingetragen.
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung
am 24. Juni 2009 und der Mitgliederversammlung am 2. November 2022 geändert und am 1. Februar
2023 in das Vereinsregister eingetragen.
Unsere Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V.
Poststr. 46
69115 Heidelberg
06221 20473
beratung@mieterverein-heidelberg.de