Mitglied werden: Fragen und Antworten

Mietervereine dürfen die Mietrechtsberatung nur ihren Mitgliedern anbieten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie sofort nach Ihrem Eintritt in den Mieterverein Heidelberg zu allen Rechtsfragen rund um Ihre Mietwohnung, die Sie selbst bewohnen. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle.

Ja, wir beraten auch Gewerbe-Mieter. Der Jahresbeitrag beträgt 148 Euro.

Die Schnuppermitgliedschaft ist ein Angebot für Studierende. Für 25 Euro erhalten Sie eine mündliche Rechtsberatung. Bei Bedarf schreiben wir auch Ihrem Vermieter. Im Rahmen der Schnuppermitgliedschaft ist eine Erörterung dieser Antwort möglich. Brauchen Sie weiterhin unsere Hilfe, können Sie die Schnuppermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft umwandeln, wobei wir den Schnupperbeitrag auf den Jahresbeitrag anrechnen.

Schnuppermitglied werden Sie gegen Vorlage Ihrer Studienbescheinigung und bei sofortiger Zahlung des Schnupperbeitrags. Als Schnuppermitglied haben Sie kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung des Mietervereins. Zum Download des Aufnahmeantrags

Ihr Beitrag für unsere Leistungen beträgt 74 Euro im Jahr. Außerdem wird beim Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 Euro erhoben. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird es günstiger. Dann verringert sich die Aufnahmegebühr auf 15 Euro. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende oder wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alters erhalten, (umgangssprachlich Hartz IV oder Sozialhilfe) erheben wir ermäßigt nur die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags. Dazu benötigen wir einen aktuellen Bescheid nach SGBII oder SGBXII. Auch wenn Sie Leistungen nach dem BAFöG erhalten, verlangen wir nur den halben regulären Beitrag. Bitte legen Sie uns jedes Jahr einen gültigen Leistungsbescheid vor.

Das bedauern wir sehr. Bitte beachten Sie unsere Kündigungsfrist in der Satzung. Sie können bis zum 30. September zum Jahresende kündigen. Ausnahme: Die Kündigung ist frühestens zum Ende des übernächsten Kalenderjahrs nach dem Eintrittsjahr möglich.

Nein, Ihre Mitgliedschaft endet erst, wenn Sie fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum 30. September in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Beachten Sie die Regelungen unserer Satzung.

Auch beim Wegzug gilt die Kündigungsfrist in unserer Satzung. Wenn Sie es wünschen, melden wir Sie bei dem Mieterverein an, der Sie an Ihrem neuen Wohnort vertritt. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden angerechnet.

Der Mitgliedsbeitrag wird vom ersten Tag des Quartals, in dem Sie beigetreten sind, erhoben. Es handelt sich um einen Jahresbeitrag, den wir zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft bzw. jeweils am Jahresanfang berechnen oder abbuchen.