Mitglied werden
Die Aufnahme in den Mieterverein erfolgt nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Die Unterlagen hierfür senden wir Ihnen gerne zu. Die Beitrittserklärung finden Sie auch auf unserer Internetseite.
Mit dem Beitritt erkennen Sie die Satzung des Mietervereins an, die Sie auf Wunsch
erhalten. Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise berechnet und jährlich in Rechnung
gestellt. Sie sind jeweils im Januar fällig.
Beitrag
Ein voller Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr sind beim Eintritt zusammen zu entrichten.
Lastschriftverfahren
Zur Vereinfachung der Zahlung können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
Damit erleichtern Sie der Geschäftsstelle des Mietervereins ganz erheblich die Arbeit.
Diese Einzugsermächtigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Bei der Erteilung einer
Einzugsermächtigung verringert sich die Aufnahmegebühr.
Ummeldung / Adressänderungen
Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit einem Wegzug. Falls Sie in eine andere
Stadt umziehen, können wir Sie an den dortigen Mieterverein unter Mitnahme Ihres
Beitragsstandes überweisen, so dass dort ein Neueintritt entfällt.
Teilen Sie uns Adressänderungen bitte immer umgehend per Telefon, E-Mail oder Fax mit.
Ende der Mitgliedschaft
Nach dem Eintritt in den Mieterverein ist eine Kündigung erstmals zum Ende des übernächsten Kalenderjahres nach dem Eintrittsjahr möglich, also z.B. beim Eintritt
am 01.08.10 zum 31.12.12.
Später kann die Kündigung der Mitgliedschaft unter Einhaltung der vierteljährlichen
Kündigungsfrist zum jeweiligen Jahresende erfolgen.
Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich.
Die Bankkonten des Mietervereins Heidelberg
H+G Bank Heidelberg BLZ 672 901 00, Kto. 614 32604
Postbank Karlsruhe BLZ 660 100 75, Kto. 18726755