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Unsere Leistungen für Sie:
Mietrechtsberatung durch Fachanwälte/innen
Nach der Aufnahme haben Sie Anspruch auf kostenfreie Rechtsberatung auch für
bereits begonnene Fälle.
Die erforderlichen Schreiben werden ohne zusätzlicheGebühren gefertigt. Rechtsberater im Mieterverein sind die weiter hinten genannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Mietrecht besonders fachkundig und fast alle Fachanwälte/innen für Mietrecht sind.
Mitglieder können persönlich oder telefonisch über die Geschäftsstelle Beratungstermine
vereinbaren. Dabei halten Sie bitte immer die Mitgliedsnummer bereit.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Kopien der wichtigsten Unterlagen
(Mietverträge, Korrespondenz, Abrechnungen) zur Beratung mit.
Beratungsstellen in der Region
60% unserer Mitglieder wohnen außerhalb von Heidelberg.
Sie nutzen die Beratungsstellen wöchentlich montags und donnerstags in Wiesloch, montags in Walldorf und in Sinsheim, mittwochs in Schwetzingen sowie 14-tägig montags in Eberbach.
Termine in den Beratungsstellen bitten wir, mit der Geschäftsstelle in Heidelberg zu vereinbaren.
Mieterzeitung
Die Mitglieder erhalten alle 2 Monate die „Mieterzeitung“ des Deutschen Mieterbundes
mit den „Nachrichten aus dem Landesverband Baden-Württemberg“ und mit
Informationen des Mietervereins Heidelberg. Aktuelles über Mietrecht und Wohnungspolitik
erfahren Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Mieterbundes
(www.mieterbund.de).
Mietrechtliches Informationsmaterial
Unsere Mitglieder können in der Geschäftsstelle die Informationsbroschüren und das
Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes verbilligt erhalten.
Vertretung vor Gericht?
Vor Gericht kann Sie der Mieterverein nicht vertreten und auch nicht die Kosten für
eine anwaltliche Vertretung übernehmen. Hierfür müssen Sie selbst rechtzeitig durch
eine Rechtsschutzversicherung Sorge tragen.
Als Mitglied des Mieterverein können Sie eine eigenständige – nicht an eine private
Rechtsschutzversicherung gebundene – Mieter-Rechtsschutzversicherung abschließen.
Informationsblatt und Anmeldekarte erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Mietervereins
oder auf unserer Internetseite.
Der Mieterverein hat von dieser Versicherung keinen wirtschaftlichen Vorteil.
Bitte beachten Sie die dreimonatige Wartezeit bei allen Rechtsschutzversicherungen.
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